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Beipackzettel zusammengerollt

Aufbau eines Beipackzettels

Sie finden die Informationen im Beipackzettel genau in der Reihenfolge, wie Sie die Informationen in Zusammenhang mit der Medikamenteneinnahme benötigen:

  • An erster Stelle stehen die Hinweise, was Sie vor der Behandlung wissen müssen, z. B. gegen welche Krankheiten ein Medikament wirksam ist und wann Sie es nicht einnehmen dürfen.
  • Danach folgen Informationen, die für Sie kurz bevor und während der Behandlung wichtig sind, z. B. mit welchen anderen Arzneimitteln sich das Medikament nicht verträgt oder in welcher Menge das Medikament eingenommen wird.
  • Zuletzt stehen Hinweise, die während und nach der Behandlung für Sie wichtig sind, z. B. ob und welche Nebenwirkungen auftreten können und wie Sie ein Arzneimittel am besten aufbewahren.
  • Es ist wichtig, dass Sie den gesamten Beipackzettel schon vor der erstmaligen Einnahme bzw. Anwendung des Medikamentes sorgfältig durchlesen.

Die wichtigste Aufgabe ist die Information

Der Beipackzettel informiert über Wirkung und mögliche Nebenwirkungen und Risiken des Arzneimittels, damit Sie es richtig anwenden können. Der Beipackzettel kann Ihr Gespräch mit einem Arzt oder Apotheker nicht ersetzen. Nur diese können entscheiden, ob und warum Sie ein Arzneimittel einnehmen müssen.

Der Beipackzettel ist gesetzlich vorgeschrieben

Die Arzneimittelhersteller sind laut Gesetz dazu verpflichtet, für ihre Arzneimittel einen Beipackzettel zu verfassen und ihn den Medikamenten beizulegen. Das Arzneimittelgesetz schreibt ihn in §11 für Fertigarzneimittel vor. Dort sind auch die Mindestinhalte vorgegeben.
Im Beipackzettel werden die Eigenschaften und die Anwendung des Medikamentes genau erklärt. Der Inhalt wird von Ärzten, Apothekern und Juristen genau überprüft und von der AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) genehmigt. 

Im Arzneimittelgesetz ist vorgeschrieben, dass in jedem Beipackzettel folgende Angaben über das Medikament gemacht werden müssen. Darüber hinaus gibt es sehr genaue Vorschriften, wie ein Beipackzettel gestaltet werden darf.

Welchen Zweck hat der Beipackzettel?

Der Beipackzettel kann das Gespräch mit einem Arzt oder Apotheker nicht ersetzen. Nur diese können im Einzelfall entscheiden, ob der Einsatz des Arzneimittels sinnvoll ist. Im Beipackzettel werden wesentliche Eigenschaften des Medikamentes, sein Anwendungsgebiet, wichtige Hinweise zur richtigen Einnahme und auch mögliche Risiken und Warnungen aufgeführt.

Viel Inhalt – wenig Platz

Der Beipackzettel ist aufgrund der vorgeschriebenen Angaben sehr lang. Um so viele Informationen auf wenig Platz unterzubringen, sind Beipackzettel oft klein und eng geschrieben. Um sie in den kleinen Medikamentenschachteln unterzubringen, sind sie sehr klein gefaltet. Obwohl die Beipackzettel in den letzten Jahren schon viel verständlicher geworden sind, bleiben noch Fragen offen. Dies liegt auch daran, dass viele Formulierungen amtlich vorgeschrieben sind. Falls Sie etwas nicht verstehen, so wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Arzt oder Apotheker.

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