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Was sind Arzneimittel?
Der Begriff „Arzneimittel" wird im Arzneimittelgesetz definiert (§2).
Arzneimittel sind "Stoffe", die durch Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper u. a. Folgendes bewirken:
- Arzneimittel können Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden heilen, lindern, verhüten oder erkennen lassen.
- Arzneimittel können die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände erkennen lassen.
- Arzneimittel können Wirkstoffe oder Körperflüssigkeiten, die vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugt werden, ersetzen.
- Arzneimittel können Krankheitserreger, Parasiten (Schädlinge) oder körperfremde Stoffe abwehren, beseitigen oder unschädlich machen.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Arzneimittelgesetzes:
Was sind keine Arzneimittel?
Lebensmittel, Tabakerzeugnisse und kosmetische Mittel sind keine Arzneimittel.
Was sind Fertigarzneimittel?
Fertigarzneimittel sind Arzneimittel, die im Voraus hergestellt und in einer bestimmten Verpackung in den Verkehr gebracht werden. Damit ist die weit überwiegende Mehrzahl der Arzneimittel, die dem Patienten vom Arzt verschrieben werden bzw. die er in der Apotheke erhält, Fertigarzneimittel. Für alle diese gibt es den Beipackzettel.
Daneben gibt es z. B. in der Apotheke hergestellte Cremes und Salben als Arzneimittel, die nach einer Anordnung des Arztes individuell angefertigt werden. Viele Patienten kennen dies von ihrem Hautarzt. Hier ist kein Beipackzettel vorgeschrieben.
Sind Beipackzettel auch für Impfstoffe vorgeschrieben?
Es gelten die gleichen Bestimmungen wie für andere Arzneimittel.
Rezeptpflicht & Apothekenpflicht
Aus medizinischen Gründen und zum Schutz des Patienten werden rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel unterschieden. Im Beipackzettel wird nicht ausdrücklich angegeben, ob es sich um ein rezeptpflichtiges oder nicht rezeptpflichtiges Arzneimittel handelt.
Apothekenpflicht bedeutet, dass alle Arzneimittel – bis auf wenige Arzneitees und medizinisch genutzte Pflanzenöle – nur über Apotheken abgegeben werden dürfen. Ausnahmen sind kleine Mengen für Arztpraxen (so genannte Ärztemuster) und zu wissenschaftlichen Zwecken z. B. in Universitäten. In Krankenhäusern gibt es zumeist eigene Krankenhausapotheken.
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