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Pillen auf blauem Hintergrund

Bestandteile

Ein Arzneimittel besteht aus verschiedenen Bestandteilen.

Unter der Überschrift „Bestandteile“ erfahren Sie, welche „Zutaten“ ein Medikament enthält. Dabei werden grundsätzlich zwei verschiedene Bestandteile unterschieden:

  • der Wirkstoff
  • die „sonstigen Bestandteile“

Der Wirkstoff

Das ist der chemisch-pharmazeutische (Kurz-)Name des Bestandteils der Tabletten, der Lösung etc., der für die Wirksamkeit eines Medikamentes verantwortlich ist.

Einige Arzneimittel enthalten nicht nur einen einzigen, sondern mehrere Wirkstoffe. In diesem Fall ist im Beipackzettel jeder Wirkstoff einzeln aufgeführt.

Wirkungsweise eines Arzneimittels

Je nach Wirkstoff wird ein Medikament in spezielle Gruppen eingeordnet. Diese „Stoff- und Indikationsgruppen“ beschreiben die Wirkungsweise eines Arzneimittels:

  • Die Stoffgruppe besagt, um welche Art von Arzneimittel es sich handelt, z. B. ein Antibiotikum.
  • Die Indikation gibt an, bei welcher Krankheit das Arzneimittel angewendet wird, z. B. bei Infektionen.

Sonstige Bestandteile

Damit der Wirkstoff eines Medikaments überhaupt angewendet werden kann, muss er zuerst in eine entsprechende Darreichungsform gebracht werden, z. B. in eine Tablette oder Kapsel. Eine Tablette besteht nicht allein aus dem Wirkstoff selbst, sondern auch aus „sonstigen Bestandteilen“ ohne medizinische Wirkung, so etwa Träger- und Füllstoffe, Lösungs- und Farbstoffe.

Obwohl die Hilfsstoffe eines Arzneimittels selbst keine arzneiliche Wirkung haben, sind sie sehr wichtig. Sie können zum Beispiel dafür sorgen, dass der Wirkstoff an der richtigen Stelle im Körper aufgenommen wird und an den Wirkort gelangt. So verhindern die Hilfsstoffe mancher Kapseln, dass diese schon in Ihrem Magen aufgelöst werden. Erst in Ihrem Darm setzen sie den Wirkstoff frei, um dort von Ihrem Körper aufgenommen zu werden.

Öffnen oder zerkleinern Sie keinesfalls Arzneimittel ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker, um die Aufnahme durch den Körper und die Wirkung nicht zu beeinträchtigen.

Hinweise:

  • Öffnen Sie Kapseln nicht, um nur den Inhalt zu schlucken.
  • Zerkleinern Sie auch Dragees nicht, um die Einnahme zu erleichtern.
  • Teilen Sie keinesfalls Tabletten ohne Rücksprache mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Tabletten, die mit einer Bruchrille versehen sind.

Wenn Sie Probleme beim Schlucken von Medikamenten haben, dann sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Möglicherweise gibt es Ihr Medikament auch in einer anderen Form, die beim Schlucken weniger Probleme bereitet.

Damit z. B. 50 Milligramm ( mg ) – das sind 0,05 Gramm – eines Wirkstoffes überhaupt eingenommen werden können, muss diese kaum sichtbare Menge in eine Hartkapsel eingebracht werden, die beispielsweise 2 Gramm wiegt. Das heißt, nur ein Vierzigstel des Gewichts der Hartkapsel in der Packung besteht aus dem eigentlichen Wirkstoff. Der Rest muss mit  „sonstigen Bestandteilen" aufgefüllt werden.

Selbstverständlich dürfen die sonstigen Teile der Hartkapsel selbst keinerlei arzneiliche Wirkung besitzen. Aus diesem Grund werden neutrale Stoffe verwendet. Typische Bestandteile dieser „Füllmasse", die seit vielen Jahren verwendet werden, sind Hypromellose, Maisstärke, Talkum oder Cellulose. In Salben und Cremes werden gerne weiße Vaseline und dickflüssiges Paraffin genutzt, in Lösungen gereinigtes Wasser.

Konservierungs- und Farbstoffe

Unter den „sonstigen Bestandteilen" finden sich Konservierungs- und Farbstoffe. Gegebenenfalls wird dazu auch die EU-weit einheitliche  „E-Nummer" angegeben: So hat z. B. der Farbstoff Titanoxid die Nummer „E 171". Alle dazu herangezogenen Stoffe sind für die Verwendung als Hilfsstoffe ausdrücklich zugelassen, seit Jahren millionenfach in Gebrauch und - auch wegen der sehr geringen Menge - völlig unbedenklich. Sollten dennoch unerwünschte Reaktionen auftreten oder bei anderen Präparaten mit diesen Hilfsstoffen aufgetreten sein, dann beachten Sie unbedingt die Hinweise unter „Gegenanzeigen".

Falls ein Arzneimittel Zucker enthält, so ist dieser im Beipackzettel unter den „sonstigen Bestandteilen“ angegeben. Der Zuckeranteil wird immer in Broteinheiten (BE) angegeben und könnte zum Beispiel lauten: „Tablette enthält weniger als 0,01 BE". Diese Angabe finden Sie bei „Dosierungsanleitung".

Ob ein Arzneimittel Alkohol enthält, erfahren Sie unter den „sonstigen Bestandteilen“. Vor allem viele Lösungen enthalten Alkohol.

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