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Rosafarbene Pillen

Bei Gegenanzeigen nehmen Sie ein Arzneimittel nicht ein

Gegenanzeigen beschreiben die Voraussetzungen, unter denen ein Arzneimittel nicht oder nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt für Sie geeignet ist. Im Beipackzettel finden Sie Informationen darüber unter der Überschrift „Gegenanzeigen“ oder „Das Medikament darf nicht eingenommen werden, wenn…“.

Informieren Sie Ihren Arzt immer über Ihre Krankheiten und Beschwerden, auch über solche, die vielleicht länger zurückliegen. Dies ist besonders dann wichtig, wenn Sie mittlerweile Ihren Arzt gewechselt haben. Wenn er Ihnen ein Medikament verschreibt, dann können Sie davon ausgehen, dass er dabei die Gegenanzeigen berücksichtigt hat. Sollte eine im Beipackzettel genannte Gegenanzeige auf Sie zutreffen, dann sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber.

Bei Überempfindlichkeit oder Unverträglichkeit ist die Einnahme verboten

An oberster Stelle der Gegenanzeigen steht immer der Hinweis, dass ein Medikament bei bekannter Überempfindlichkeit und Unverträglichkeit gegenüber dem jeweiligen Wirkstoff oder einem der sonstigen Bestandteile nicht eingenommen werden darf. Eine Überempfindlichkeit- oder Unverträglichkeit kann sich zum Beispiel durch

  • allergische Krankheitszeichen
  • Blutdruckabfall bis hin zur Bewusstlosigkeit
  • Hautausschlag
  • Durchfall
  • starke Kopfschmerzen

äußern. Allerdings müssen Unverträglichkeiten nicht unmittelbar erkennbar und spürbar sein, z. B., wenn es sich um Veränderungen des Blutbildes handelt.

Wenn Sie ein Medikament schon einmal nicht vertragen haben sollten, dann sprechen Sie unbedingt mit Ihrem Arzt oder Apotheker!

Bestimmte Krankheiten können gegen die Einnahme sprechen

Im Abschnitt „Gegenanzeigen“ oder „Das Medikament darf nicht eingenommen werden, wenn …“ stehen noch weitere Voraussetzungen, die gegen die Anwendung eines Arzneimittels sprechen. Das können bestimmte körperliche Beschwerden, Erkrankungen oder Laborwerte sein. Hier finden Sie zum Beispiel den Hinweis, ob ein Medikament für Sie geeignet ist, wenn Sie nieren- oder leberkrank sind. Es wird angegeben, für welche Personengruppen, z. B. Schwangere oder ältere Menschen, das Arzneimittel nicht geeignet ist.

Schwangerschaft, Kinder, Senioren

Schwangere und stillende Mütter sollten besondere Vorsicht bei der Einnahme von Arzneimitteln üben. Viele Wirkstoffe gehen von der Mutter in den Blutkreislauf des Kindes über oder werden über die Muttermilch ausgeschieden. In diesen Fällen erhalten die Kinder auf diesem Weg den Wirkstoff, der gar nicht für sie bestimmt ist.

Viele arzneiliche Wirkstoffe werden über die Leber und / oder die Nieren abgebaut und ausgeschieden. Weil bei älteren Menschen die Funktion von Leber und Niere nachlässt,  ergeben sich bei der Einnahme vieler Arzneimittel besondere Verhaltensmaßregeln.

Bei Kindern und Jugendlichen muss die Dosierung des Arzneimittels gegenüber den Erwachsenen angepasst werden. Außerdem sollten Kinder unterhalb eines bestimmten Alters überhaupt nicht mit bestimmten Arzneistoffen behandelt werden. Im Beipackzettel ist gegebenenfalls unter „Gegenanzeigen“ ausdrücklich erwähnt, bis zu welchem Alter eine Behandlung nicht angezeigt ist, z. B. „unter 2 Jahren" oder „unter 6 Jahren". In diesem Fall ist das Arzneimittel unter dieser Altersgrenze nicht zugelassen.

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