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Der Name des Arzneimittels ist ein Markenname
Im Beipackzettel lesen Sie als erstes den Namen des Medikamentes, den der Hersteller für sein Produkt ausgesucht hat. Es handelt sich um einen „Markennamen“, der mit einem Registrierungszeichen gekennzeichnet ist. Dieser „Markenname" ist frei wählbar. Es kann sich dabei um Ableitungen chemischer Bezeichnungen, um Abkürzungen oder beliebige Kunstworte handeln. Der Markenname ist weltweit geschützt; um dies kenntlich zu machen, wird ihm ein ® angefügt. Das ® steht für – „registered trademark" (registrierte Handelsmarke). Kein anderer Hersteller von Arzneimitteln darf unter dem identischen Markennamen ein Produkt in den Handel bringen.
Der Name kann auf den Inhalt eines Medikaments schließen lassen. Es kann sich dabei zum Beispiel um Abwandlungen von chemischen Bezeichnungen oder medizinischen Fachausdrücken handeln.
Beim Namen stehen Angaben zu Darreichungsform und Wirkstärke
Unmittelbar neben oder beim Markennamen stehen Angaben zur Darreichungsform und der Stärke.
Medikamente werden in verschiedenen Darreichungsformen verkauft, wie z. B. Tabletten, Kapseln, Lösungen, Zäpfchen, Salben und Cremes.
Wichtige Namenszusätze
Manche Medikamente haben auch Namenszusätze, die bestimmte Eigenschaften des Arzneimittels erklären:
- Der Zusatz „retard“ bedeutet zum Beispiel, dass ein Medikament über einen langen Zeitraum wirkt.
- Der Zusatz „mono“ bedeutet, dass ein Arzneimittel nur einen Wirkstoff enthält.
- Der Zusatz „comp“ bedeutet, dass das Arzneimittel mehrere Wirkstoffe enthält.
- Der Zusatz „forte“ sagt aus, dass es sich um ein höher dosiertes Medikament handelt.
Ziffern wie 200, 400 oder 600 geben die Menge des Wirkstoffs an, der in einer einzelnen Tablette, Kapsel usw. enthalten ist. Die Angabe 200 mg beispielsweise bedeutet, dass in einem Medikament pro Tablette, Kapsel usw. 200 Milligramm Wirkstoff enthalten sind.
Was sind „Generika"?
Die forschenden Arzneimittelhersteller, zu denen auch Pfizer gehört, wenden erhebliche Anstrengungen auf, um neue oder verbesserte Wirkstoffe zu entdecken und in geeigneter Form auf den Markt zu bringen. Diese Investitionen werden durch Patente geschützt, die die Vermarktung des gleichen Wirkstoffs durch andere Hersteller verhindern. Der Patentschutz läuft nach einer gesetzlich festgelegten Zeitspanne ab.
Ab diesem Zeitpunkt steht es jedem Hersteller frei, Arzneimittel mit diesem Wirkstoff anzubieten. Dies kann allerdings nicht unter dem geschützten Markennamen des „Originals" geschehen, der neue Anbieter muss also einen anderen Namen für sein Produkt finden. Arzneimittel mit ehemals geschützten Wirkstoffen, die in der beschriebenen Weise durch einen anderen Hersteller unter einem neuen Markennamen vertrieben werden, heißen „Generika" oder „Nachahmerpräparate". Die Generika können allerdings im Bereich der „sonstigen Bestandteile" vom Original-Medikament abweichen.
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