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Dokument mit Nebenwirkungen

Viele Medikamente haben Nebenwirkungen

Ihr Arzt wählt das für Sie geeignete Medikament sorgfältig aus.

Obwohl moderne Arzneimittel meist gut vertragen werden, können Arzneimittel unerwünschte Nebenwirkungen haben, auf die Sie im Beipackzettel hingewiesen werden. Falls keine Nebenwirkungen bekannt sind, so wird dies an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt. Da Nebenwirkungen Ihr Wohlbefinden beeinträchtigen können, muss der Arzneimittelhersteller alle bekannten Nebenwirkungen im Beipackzettel aufführen.

So entschlüsseln Sie die Häufigkeit von Nebenwirkungen

Die Arzneimittelunternehmen sind laut Gesetz dazu verpflichtet, die Häufigkeit von Nebenwirkungen mit Formulierungen anzugeben, die für medizinische Laien oft unverständlich sind. Die „Übersetzung“ lautet:

  • „Sehr häufig“: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 10 Behandelten auf.
  • „Häufig“: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 100 Behandelten auf.
  • „Gelegentlich“: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 1.000 Behandelten auf.
  • „Selten“: Die Nebenwirkung tritt bei mehr als einem von 10.000 Behandelten auf.
  • „Sehr selten“: Die Nebenwirkung tritt bei weniger als einem von 10.000 Behandelten auf, einschließlich bekannt gewordener Einzelfälle.

Keine Angst vor schlimmen Nebenwirkungen

Die Arzneimittelhersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, jede einzelne bekannte bzw. bisher gemeldete Nebenwirkung im Beipackzettel aufzuführen. Die Liste führt auch ernste Nebenwirkungen auf. Das sollte Sie aber nicht davon abschrecken, das Arzneimittel anzuwenden. Bedenken Sie bitte, dass viele genannte Nebenwirkungen nur selten oder sehr selten auftreten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie von solchen Nebenwirkungen betroffen sind, ist also sehr gering. Bei leichten Nebenwirkungen kann es sich beispielsweise um Schwindel, Übelkeit oder Durchfall handeln. Manche Beschwerden verschwinden oft nach kurzer Zeit von selbst.

Kontaktieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker in folgenden Fällen:

  • wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht im Beipackzettel aufgeführt sind oder
  • wenn die Nebenwirkungen Sie stark beeinträchtigen.

Arzt und Apotheker sind verpflichtet, solche Nebenwirkungen den zuständigen Behörden zu melden.

Gegenmaßnahmen bei Nebenwirkungen

Falls erforderlich, so werden in diesem Abschnitt des Beipackzettels auch Gegenmaßnahmen beschrieben, die Sie beim Auftreten von Nebenwirkungen ergreifen sollten. In manchen Fällen werden Sie auch dazu aufgefordert, einen Arzt zu kontaktieren. Wird in der Formulierung das Wort „sofort“ gewählt, zögern Sie nicht und rufen Sie dringend einen Notarzt. Die Verwendung der Formulierung „so bald wie möglich“ zeigt an, dass es nicht so dringend ist und Sie sich an Ihren behandelnden Arzt wenden können. Jedoch sollten Sie im Zweifelsfall nicht zögern und lieber sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen.

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Video in
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Steuerung des Players: Sobald Sie den Abspiel Schalter mit der Tabulator Taste angewählt und mit Enter betätigt haben, wird das Video abgespielt. Sie haben dann die Möglichkeit, mittels der Tabulator Taste die Schalter in folgender Reihenfolge anzuwählen: Abspielen/Pause; Zeitleistensteuerung; Lauststärkeregelung; Vollbildmodus.
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    Bei JAWS mit der Tastenkombination Einfügen + Y.
  • Im Vollbildmodus ist die Steuerung der Lautstärke sowie der Zeitleiste im Internet Explorer nicht möglich.
  • Solange das Video den Fokus hat können Sie es jederzeit mit der Space Taste stoppen bzw. weiterspielen lassen. Um das Video zu fokusieren klicken Sie entweder darauf oder wählen es über die Tabulator Taste an.
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